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Ihre Versicherungsmakler in Ilmenau & Suhl

 

Es gibt zwei Typen von Versicherungsvermittlern in Deutschland:


Typ 1 = ca. 150.000 Versicherungsvertreter (abhängig)

Der Versicherungsvertreter muss nach § 84 HGB (Handelsgesetzbuch) die Interessen seiner Gesellschaft vertreten. Der Verbraucher sollte sich daher von vielen verschiedenen Vertretern Angebote erstellen lassen und diese selbst vergleichen. Dies ist jedoch wegen der hohen Komplexität nur sehr schwer durch die Verbraucher möglich.

Typ 2 = nur ca. 45.000 Versicherungsmakler (unabhängig)

Der Versicherungsmakler muss nach § 93 HGB die Interessen der Verbraucher vertreten. Er muss nach § 60 (1) VVG (Versicherungsvertragsgesetz) aus den Angeboten des gesamten Marktes eine hinreichende Anzahl von Lösungen vorschlagen, damit die Bedürfnisse des Verbrauchers erfüllt werden können. Er muss die Haftung für seine Empfehlungen übernehmen.

ACHTUNG: Diese gravierenden und weitreichenden Unterschiede sind den meisten Verbrauchern in Deutschland nicht bekannt!

Frage: Würden Sie sich von einem Arzt behandeln lassen, der nur wenige Medikamente verschreiben dürfte oder würden Sie sich lieber von einem Arzt behandeln lassen, der alle Medikamente verschreiben dürfte?

Der Versicherungsvertreter kann i. d. R. nur wenige Tarife vom Markt anbieten.

Wir sind Makler. Viel Erfolg beim Besuch unserer Seiten!